Im Rahmen der Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 18 KWG fordern die Banken zunehmend Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilung an. Sie unterziehen ihre Kunden einer detaillierten Risikobewertung – dem sogenannten Rating. Die Einstufung Ihres Unternehmens im Rahmen des Ratingverfahrens beeinflusst massiv die individuelle Preisbildung – den Zins.
Auch ohne eine Aufforderung durch Ihre Bank kann es sinnvoll sein, Plausibilitätsbeurteilungen durchführen zu lassen. Sie stärken unter Umständen Ihre Verhandlungsposition gegenüber Dritten und sichern die Konditionen für bereits erhaltene Kredite.
Nach Intensität wird unterschieden zwischen Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilungen und solchen mit umfassenden Beurteilungen.
Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen bieten Ihnen zusätzliche Vorteile:
Darstellung der Vermögens- und Kapitalstruktur sowie der Entwicklung der Ertragslage des Unternehmens mit Vorjahresvergleich
Überprüfung von Verträgen unter steuerlichen Aspekten
Bescheinigung über die Ordnungsmäßigkeit der Finanzbuchführung und des Inventars einschließlich der Erstellung eines umfassenden Prüfungsberichtes
Erfüllung von formalen Anforderungen der Kreditinstitute
Bessere Ausgangssituation bei Verhandlungen und Gesprächen mit Kreditinstituten
Sicherung erhaltener Kredite
Planungssicherheit für die Zukunft
Sprechen Sie uns an, wir finden die Ihren Anforderungen entsprechende Form des Jahresabschlusses.