Auf der Grundlage Ihres Jahresabschlusses fertigen wir für Ihr Unternehmen alle notwendigen Steuererklärungen:
Körperschaftsteuererklärung
Die für jede juristische Person gesetzlich vorgeschriebene Körperschaftsteuererklärung ist jährlich zu erstellen. Bereits unterjährig erhalten Sie von uns regelmäßig verlässliche Zahlen, so dass die voraussichtliche Steuerbelastung für Sie eine planbare Größe darstellt.
Gewerbesteuererklärung
Als Unternehmer sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Wir prüfen, ob diese Verpflichtung für Sie besteht und beraten Sie gern auch im Vorfeld Ihrer Unternehmensgründung zu Standortfragen. Die Gewerbesteuer richtet sich nach dem Hebesatz der Stadt oder Gemeinde, in der Ihr Unternehmen seinen Sitz hat. Durch eine gezielte Standortwahl helfen wir Ihnen, Steuern zu sparen.
Umsatzsteuererklärung
Im Rahmen der Umsatzsteuerjahreserklärung werden die bereits im laufenden Geschäftsjahr angemeldeten Umsatzsteuervorauszahlungen auf Ihre Umsatzsteuerzahllast angerechnet. Wir stehen Ihnen bei Fragen zur Ist- und Sollversteuerung von Umsätzen oder der Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung zur Seite und überprüfen, welche Möglichkeiten für Sie in Betracht kommen.
Auch die folgenden Erklärungspflichten und Anträge übernehmen wir für Sie:
Dauerfristverlängerungsantrag und Anmeldung der Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer
Kapitalertragsteuer-Anmeldungen
Antrag auf Erstattung der Bauabzugsteuer
Antrag auf Stromsteuererstattung
Antrag auf Mineralölsteuererstattung
Wenn Sie es wünschen, betreuen und unterstützen wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung während Betriebs- und Umsatzsteuersonderprüfungen.