Mit dem Jahresabschluss wird das abgelaufene Geschäftsjahr beendet. Er ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens für Kreditverhandlungen oder Ratingverfahren, gegenüber Investoren und wichtigen Geschäftspartnern sowie dem Finanzamt. Aus diesem Grunde muss er nicht nur rechtzeitig erstellt werden sondern auch die nötige Aussagekraft haben.
Auf der Grundlage der durch Sie oder uns erstellten Finanz-, Lohn- und Anlagenbuchhaltung, der vorgelegten Belege und erteilten Auskünfte erstellen wir für bilanzierungspflichtige Unternehmen in Abhängigkeit von der Rechtsform und der Unternehmensgröße:
Unsere Leistungen beinhalten die Aufstellung des notwendigen Anhangs und Unterstützung bei der Erstellung des Lageberichtes.
Wenn Sie wünschen, legen wir Ihren Jahresabschluss gemäß der gesetzlichen Vorschriften im elektronischen Bundesanzeiger offen oder hinterlegen diesen.
Für nicht bilanzierungspflichtige Gewerbetreibende, Handwerksbetriebe und Freiberufler fertigen wir als Ausgangspunkt für die Steuerberechnung eine
Einnahmen-Überschussrechnungen an.
Egal, ob es sich um eine Einnahmen-Überschussrechnung handelt oder um einen prüfungspflichtigen Abschluss mit umfangreichem Bilanzbericht – wir stellen sicher, dass die Aufstellung unter Ausnutzung aller für Sie günstigen steuer- und bewertungsrechtlichen Wahlrechte in Abstimmung mit Ihren Zielen erfolgt.
Der Jahresabschluss ist die wichtigste Entscheidungsgrundlage für Ihr Unternehmen. Wir erstellen diese Unterlagen kompetent und professionell für Sie.